Die Beitragsordnung regelt gemäß § 4 der Vereinssatzung die Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein.
Ab 01.04.2025
1. Beitragssätze
Tarif 1:
Für Teilnehmer am Rehabilitationssport mit ärztlicher Verordnung gilt für die Dauer bzw. Kursanzahl lt. Verordnung ein ermäßigter Beitragssatz wenn Leistungen in Anspruch genommen werden, welche über den verordneten Umfang hinausgehen. 9,00 Euro / Monat
Tarif 2:
Komplettmitgliedschaft (berechtigt zur Teilnahme am gesamten Vereinsangebot)
- Kinder / Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr 19,00 Euro / Monat
- Erwachsene ab 18.Lebensjahr 28,00 Euro / Monat
- Ehrenmitglieder u. Ehrenvorsitzende beitragsfrei
Tarif 3:
Beitragssätze für Einzelsportangebote:
- Bowling ca. 2x / Monat a 2 Std. 13,50 Euro / Monat
- Walking / Nordic Walking / Laufgruppe ca. 4x / Monat a 1 Std. 16,00 Euro / Monat
- Tanz- u. Sportgymnastik / Fitness / Turnen / Zirkel ca. 4x / Monat a 1 Std. 19,00 Euro / Monat
- Teilnahme am Rehabilitationssport für Selbstzahler ca. 4x / Monat a 1 Std. 28,00 Euro / Monat
- Ballsport – Manschaftssport ca. 4x / Monat a 1 Std. 19,00 Euro / Monat
Tarif 4:
Partner- & Familienmitgliedschaft (gilt für 1 Ehe- oder Lebenspartner oder ein sonstigen Familienangehörigen als Ermäßigung für diese Person) 50 % der jeweils ausgewiesenen Mitgliedsbeiträge
1.1 Beitragsfreistellung/ Ermäßigungen Tarif 1 und 3
Beitragsermäßigung für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr 50 % der in vorliegender Beitragsordnung Tarif 1 und Tarif 3 ausgewiesenen Monatsbeiträge.
Beitragsfreistellung als ruhende Mitgliedschaft für Mitglieder auf schriftlichen Antrag bei Kur-, Operation-,Krankheits- bedingter, nicht möglicher Teilnahme am Vereinssport für den Zeitraum von mind. 3 zusammenhängenden Wochen bis max. 6 Wochen/Jahr. Je Woche ¼ des jeweiligen Monatsbeitrages.
2. Zahlungsweise
2.1 Der Mitgliedsbeitrag ist quartalsweise per Überweisung im Voraus zu entrichten. Beitrag ist eine Bringepflicht!
Die entspr. Bankverbindung für Beitragsüberweisungen ist im Mitgliedsausweis angegeben, es erfolgt keine Rechnungslegung.
2.2 Bei Überweisung des Jahresbeitrages als Einmalzahlung im Voraus wird ein Monatsbeitrag der jeweiligen Sportart vom Verein beitragsfrei gestellt und als Beitrag erlassen. – Nutzung als Mitglied vorausgesetzt.
2.3 Bei anzumahnenden Beitragsversäumnissen wird jeweils eine Mahn- und Verwaltungsgebühr von 8,00 EUR fällig und erhoben.
3. Aufnahmegebühr, Eintritt, Austritt
Eine Aufnahmegebühr bei Eintritt in den Verein wird nicht erhoben. Der Antrag auf Der Antrag auf Eintritt sowie der Austritt muss jeweils schriftlich erfolgen und regelt sich nach § 3 der Vereinssatzung.
4. Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung wurde am 20.01.2025 vom Vorstand beschlossen, gemäß
Ankündigung zur Jahreshauptversammlung des „ AKTIV – Verein für Reha- &
Gesundheitssport Radebeul e.V.!“ vom 14.12.2024, tritt ab 01.04.2025 unbefristet in Kraft und ersetzt die Beitragsordnung des Vereines vom 02.01.2007 sowie alle sonstigen Beitragsregeln in vollem Umfang.
Radebeul, den 20.01.2025